UMSETZUNG
OHNE GOLD PLATING!
Die Entgelttransparenzrichtlinie setzt wichtige Ziele. Doch nationale Übererfüllung schadet Unternehmen, ohne Arbeitnehmer:innen zu stärken. Wir fordern eine 1:1-Umsetzung.
Zum Hintergrund
WAS IST GOLD PLATING?
EU-Richtlinien geben Mindestvorgaben. Gold-Plating bedeutet: Der nationale Gesetzgeber geht darüber hinaus – ohne Notwendigkeit, ohne ausreichende Begründung und ohne Abwägung der Folgekosten für Unternehmen und Verwaltung.
Richtlinien setzen einen Rahmen. Gold-Plating macht daraus oft nationale Sonderwege mit zusätzlichen Lasten, obwohl der europäische Mindeststandard bereits klar definiert ist. Der Gedanke der Einheitlichkeit geht dabei verloren.
Wenn Unternehmen in Österreich mehr erfüllen müssen als Betriebe in anderen EU-Staaten, entstehen höhere Kosten und mehr Aufwand – ohne dass damit automatisch ein besseres Ergebnis verbunden ist.
Zusätzliche Dokumentations- und Berichtspflichten binden Ressourcen, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen im operativen Alltag fehlen.
Nicht jede zusätzliche Auflage hilft dabei, das Ziel der "vergoldeten" Regel besser zu erreichen. Es fehlen Belege dafür, dass Gold Plating in der Vergangenheit dazu beigetragen hat, dass Gesetze ihre Ziele besser erreichen.
Die Grundlage:
ENTGELTTRANSPARENZRICHTLINIE
Die Richtlinie 2023/970 ist 2023 in Kraft getreten. Ziel ist mehr Lohntransparenz und ein besseres Vorgehen gegen geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede – mit klaren und an sich verhältnismäßigen Mitteln.
Vor dem Bewerbungsgespräch müssen Informationen über das Einstiegsentgelt oder die Entgeltspanne bereitgestellt werden.
Unternehmen ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten.
Beschäftigte erhalten ein Recht auf Auskunft über ihr eigenes Entgelt und das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Österreich muss die Richtlinie bis zu diesem Datum umsetzen. Andernfalls drohen Strafzahlungen und ein Vertragsverletzungsverfahren. Die Richtlinie sollte ohne zusätzliche nationale Belastungen umgesetzt werden.
Analyse
WO DROHT ÜBERERFÜLLUNG?
Diese Bereiche sind bei der österreichischen Umsetzung besonders anfällig für überschießende Regeln.
Die Richtlinie sieht Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten vor. Eine nationale Absenkung auf 50 oder 25 würde vor allem kleine und mittlere Betriebe unverhältnismäßig stark belasten.
Die Richtlinie verlangt wirksame und verhältnismäßige Strafen. Zusätzliche Verschärfungen oder automatische Rechtsfolgen können leicht zu Unsicherheit und unnötigen Konflikten führen.
Erweiterungen über den Richtlinientext hinaus – etwa bei Vergleichsgruppen oder Fristen – schaffen Verwaltungsaufwand, ohne dass dafür ein klarer europarechtlicher Auftrag besteht.
Weitreichende Pflichten zur Erfassung und Aufbereitung von Entgeltstrukturen verursachen laufenden administrativen Aufwand – besonders in Betrieben ohne große HR- oder Rechtsabteilungen.

EU-Richtlinie 2023/970
UMSETZUNG VS. GOLD PLATING
| THEMA | EU-RICHTLINIE 2023/970 | GOLD-PLATING-RISIKO |
|---|---|---|
| Berichtspflicht | Ab 100 Beschäftigten; schrittweise Einführung je nach Unternehmensgröße. | Absenkung auf 50 oder 25 Beschäftigte – ohne Übergangsfristen. |
| Auskunftsrecht | Vergleich mit Beschäftigten gleicher oder gleichwertiger Arbeit. | Ausweitung auf sehr breite Vergleichsgruppen ohne klare Begrenzung. |
| Berichtszeitraum | Erstmals drei Jahre nach Umsetzung, danach je nach Größe in längeren Intervallen. | Jährliche Berichte für alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Struktur. |
| Sanktionen | Wirksame und verhältnismäßige Strafen; Details regeln die Mitgliedstaaten. | Überschießende Strafrahmen oder zusätzliche Rechtsfolgen ohne Augenmaß. |
| Stelleninserate | Entgeltspanne oder Einstiegsentgelt vor dem Bewerbungsgespräch. | Pflicht, sämtliche Gehaltsbestandteile inklusive variabler Elemente im Detail auszuweisen. |
Unsere Position:
WAS WIR FORDERN
Wir unterstützen die Ziele der Richtlinie. Aber diese Ziele müssen mit den Mitteln der Richtlinie erreicht werden – nicht mit zusätzlicher nationaler Übererfüllung.
Die Richtlinie soll ohne zusätzliche nationale Anforderungen umgesetzt werden. Alles, was darüber hinausgeht, muss besonders gut begründet werden.
Die vorgesehenen Schwellenwerte und Übergangsphasen für kleinere und mittlere Unternehmen müssen vollständig erhalten bleiben.
Insbesondere Strafen wegen versehentlicher Missachtung müssen verhältnismäßig sein.
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